Villa 1910 ist ein Gästehaus, und unser Ziel ist es, dass du dich bei uns wohlfühlst.
Die Grundlage unseres Handelns ist es, dir die besten Bedingungen zu bieten, damit du deine Zeit angenehm verbringen kannst und die Attraktionen von Karpacz und seiner Umgebung genießen kannst. Wir möchten, dass du dich gut amüsierst und uns nach deinem Aufenthalt in guter Erinnerung behältst…
- Das Gebäude wird mit einer zentralen Gasheizung beheizt.
- Warmes Wasser steht rund um die Uhr zur Verfügung.
- Wir bieten Frühstück in Form eines schwedischen Buffets an (immer gibt es etwas Warmes) – wir sind flexibel, jeder wird etwas Leckeres finden… auch mit wählerischen Essern kommen wir zurecht ;-).
- Der Speisesaal steht abends als Gemeinschaftsraum zur Verfügung.
- Vor dem Gebäude befinden sich Parkplätze für Gäste.
- Rund um die Villa gibt es einen großen Waldgarten, einen Platz für ein Lagerfeuer und Grillmöglichkeiten.
- Das Gelände ist eingezäunt und nachts verschlossen.
- Wir stehen dir mit Informationen zur Infrastruktur von Karpacz und der Umgebung zur Verfügung.
- Es ist möglich, alle Zimmer für eine organisierte Gruppe zu mieten, und wir unterstützen bei der Organisation eines Integrationstreffens.
Hausordnung für den Aufenthalt
- Die Gäste der Villa 1910 sind verpflichtet, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft anzumelden. Zur Bestätigung der Identität muss der Gast ein Ausweisdokument mit Foto vorlegen. Bei Verweigerung der Vorlage eines Ausweisdokuments, das eine Anmeldung ermöglicht, ist der Empfangsmitarbeiter verpflichtet, die Ausgabe des Zimmerschlüssels zu verweigern.
- Gäste der Villa 1910, die die Dienstleistungen der Unterkunft in Anspruch nehmen, verpflichten sich, die Bestimmungen dieser Hausordnung, die Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sowie in besonderen Fällen die Wünsche der Eigentümer des Objekts zu befolgen.
- Der Beginn des Aufenthalts in der Villa 1910 bedeutet die Akzeptanz der Bestimmungen dieser Hausordnung durch den Gast.
- Zimmer in der Villa 1910 werden pro Nacht vermietet. Die Hotelübernachtung dauert von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr des nächsten Tages. Wenn der Gast die Aufenthaltsdauer bei der Zimmerbuchung nicht angibt, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für eine Nacht vermietet wurde.
- Der Wunsch, den Aufenthalt über die ursprüngliche Aufenthaltsdauer hinaus zu verlängern, muss spätestens bis 9:00 Uhr am Tag des Abreisetages an der Rezeption gemeldet werden. Die Pension wird versuchen, den Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten zu berücksichtigen.
- Das Verbleiben im Zimmer oder das Zurücklassen von Gegenständen nach 10:00 Uhr wird als Verlängerung des Aufenthalts betrachtet. Sollte der Gast das Zimmer nach 10:00 Uhr verlassen, wird die Rezeption eine Gebühr für einen weiteren Tag gemäß der Preisliste berechnen.
- Bei Frühstücksangeboten in Form eines Buffets ist das Mitnehmen von Speisen aus dem Speisesaal strikt untersagt.
- Der Gast, der das Zimmer gemietet hat, darf das Zimmer nicht an andere Personen übergeben, auch wenn die bezahlte Nacht noch nicht abgelaufen ist.
- Unangemeldete Personen dürfen sich im Hotelzimmer nur zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr mit Zustimmung des Eigentümers aufhalten.
- Für das Verhalten von Kindern, einschließlich der verursachten Schäden oder Zerstörungen, haften die Erziehungsberechtigten der Kinder.
- Auf dem Grundstück der Pension, einschließlich der Hotelzimmer, gilt gemäß dem Gesetz vom 8. April 2010 zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Tabakkonsums und der Verwendung von Tabakwaren sowie dem Gesetz über die Staatliche Gesundheitsinspektion (Gesetzblatt Nr. 81, Pos. 529) ein vollständiges Rauchverbot.
- Die Verletzung des Rauchverbots im Hotelzimmer bedeutet, dass der Gast mit der Zahlung der Kosten für die Entgeruchung des Zimmers in Höhe von 1000 PLN einverstanden ist. In den Zimmern sind auch Rauchmelder installiert. Das Auslösen des Rauchmelders führt zum Brandalarm und benachrichtigt die Feuerwehr. Für das Auslösen des Alarms und den unberechtigten Einsatz der Feuerwehr wird der Gast mit einer Strafe von 2000 PLN belastet.
- Es gilt Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
- Während der Nachtruhe sind die Gäste und Personen, die die Dienstleistungen der Unterkunft nutzen, verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Aufenthalt anderer Gäste nicht gestört wird.
- Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und den Geräten der Unterkunft, die durch ihn oder von ihm besuchte Personen verursacht werden.
- Aus Brandschutzgründen ist es in den Hotelzimmern und anderen Räumen verboten, Heizgeräte oder andere elektrische Geräte zu benutzen, die nicht zur Ausstattung des Raumes gehören. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile für RTV-Geräte oder Computer.
- Aus Brandschutzgründen ist es in den Hotelzimmern und anderen Räumen verboten, offenes Feuer in irgendeiner Form zu verwenden.
- Es ist untersagt, Hotelgegenstände von einem Zimmer in ein anderes zu bringen.
- Es ist nicht gestattet, Geschirr (Teller, Tassen, Besteck usw.) aus dem Speisesaal mitzunehmen.
- Die Haftung der Pension für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die der Gast in die Pension bringt, regelt Artikel 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Haftung der Pension wird eingeschränkt, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption zur Aufbewahrung abgegeben werden. Die Pension ist berechtigt, die Annahme von Bargeld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen abzulehnen, insbesondere von Schmuck und Gegenständen mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, wenn diese die Sicherheit gefährden oder einen zu hohen Wert im Verhältnis zur Größe oder dem Standard der Unterkunft haben oder zu viel Platz einnehmen.
- Der Parkplatz ist kostenlos, unbewacht und wird während der Nachtruhe geschlossen. Der Eigentümer des Grundstücks haftet nicht für auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge oder deren Inhalt.
- Vor der Abreise sollte der Gast folgende Dinge überprüfen: • Wasserhähne zudrehen • Fenster schließen • Elektrische Geräte (Beleuchtung, Fernseher) ausschalten.
- Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung kann die Pension die Weiterführung der Dienstleistung für die betreffende Person ablehnen. Diese Person ist verpflichtet, unverzüglich den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, die Zahlungen für bisherige Dienstleistungen zu begleichen sowie für etwaige Schäden und Zerstörungen aufzukommen und das Gelände der Unterkunft zu verlassen.
- Im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts ohne Verschulden der Pension werden keine Kosten zurückerstattet.
- Die Zahlung für den Aufenthalt muss bar am Anreisetag erfolgen.
- Die Villa 1910 akzeptiert keine Haustiere.
- Im Objekt gilt ein Verbot, mit Skischuhen zu laufen.
